Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen? 

Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen?

Kaffee ist nicht nur ein beliebtes Genussmittel, sondern für viele Menschen auch ein wichtiger Begleiter im Arbeitsalltag. Doch lässt sich der Kauf von Kaffee tatsächlich von der Steuer absetzen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie benötigen, um Klarheit in dieser Frage zu erhalten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Kaffee von der Steuer abzusetzen, und erhalten Sie praktische Tipps, wie Sie Ihre Ausgaben optimal geltend machen können.

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1. Die betriebliche Verwendung von Kaffee

Damit Sie Kaffee von der Steuer absetzen können, muss dieser für betriebliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass der Kaffee entweder in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer selbstständigen Tätigkeit genutzt werden muss. Achten Sie darauf, dass Sie den Zweck der Verwendung nachweisen können, beispielsweise durch geschäftliche Besprechungen oder Kundentermine.

2. Die Abgrenzung zur privaten Verwendung

Es ist wichtig, Kaffeeausgaben klar von privaten Genussmitteln abzugrenzen, um diese von der Steuer absetzen zu können. Verwenden Sie daher am besten einen separaten Kassenbon oder eine separate Rechnung für Ihre betrieblichen Kaffeeausgaben. So ist eine klare Zuordnung möglich und Sie erhöhen die Chancen, den Kauf von Kaffee steuerlich anzuerkennen.

3. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kaffeeausgaben

Grundsätzlich können Kaffeeausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und somit von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Kauf von Kaffee in kleineren Mengen eher als üblich angesehen wird. Begründen Sie daher Ihre Mengenangaben und geben Sie an, wie viele Mitarbeiter oder Kunden von dem Kaffeeangebot profitieren.

Tipps zum Thema Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen?

1. Führen Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer Kaffeeausgaben und -verwendung.

2. Beachten Sie die Unterscheidung zwischen betrieblicher und privater Verwendung von Kaffee.

3. Nutzen Sie separate Belege und Rechnungen für Ihre betrieblichen Kaffeeausgaben.

4. Beschreiben Sie den betrieblichen Zweck der Kaffeeverwendung genau.

5. Begründen Sie größere Mengenangaben und erklären Sie, wie viele Personen davon profitieren.

6. Halten Sie sich an die steuerlichen Richtlinien und beziehen Sie sich auf relevante Gesetze und Vorschriften.

7. Informieren Sie sich über mögliche Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen.

8. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

FAQ zum Thema Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen?

1. Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen, wenn ich als Arbeitnehmer Kaffee für mich selbst kaufe?

Nein, als Arbeitnehmer können Sie den Kauf von Kaffee für den Eigenbedarf nicht von der Steuer absetzen.

2. Gilt die steuerliche Absetzbarkeit von Kaffeeausgaben auch für Selbstständige?

Ja, auch Selbstständige können ihre betrieblichen Kaffeeausgaben von der Steuer absetzen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

3. Kann ich Kaffee auch dann von der Steuer absetzen, wenn ich ihn privat konsumiere, aber dafür Werbung für mein Unternehmen mache?

Nein, die betriebliche Verwendung von Kaffee ist Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit.

Glossar zum Thema Kann ich Kaffee von der Steuer absetzen?

1. Steuerabsetzung: Die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben von der Steuer abzuziehen und so die steuerliche Belastung zu senken.

2. Betriebsausgaben: Ausgaben, die im Rahmen eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit anfallen und steuerlich absetzbar sind.

3. Eigenbedarf: Die Verwendung von Kaffee oder anderen Gütern für den persönlichen Gebrauch, ohne betrieblichen Bezug.

4. Kaffeeangebot: Die Menge und Art des Kaffees, die zur Verfügung gestellt wird, beispielsweise in Form von Kaffeemaschinen oder Kaffeemaschinen.

5. Sonderregelungen: Besondere steuerliche Vorschriften, die für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen gelten.

6. Steuerberater: Ein Fachmann, der bei steuerlichen Fragen und Aufgaben berät und unterstützt.

7. Fachanwalt für Steuerrecht: Ein Rechtsanwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat und bei rechtlichen Fragestellungen und Verfahren hilft.

8. Eigenbeleg: Ein Beleg, den man selbst erstellt, wenn kein anderer Beleg vorhanden ist, um Ausgaben nachzuweisen.

9. Rechnung: Ein Dokument, das den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen bestätigt und detaillierte Informationen darüber enthält.

10. Steuerrecht: Die Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, die das Steuerwesen regeln.

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Verfasst von Redaktion

Manuela ist eine renommierte Genussexpertin, die sich auf alles rund um das Thema Kaffee spezialisiert hat. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Kaffeebranche hat sie sich umfassendes Wissen über Kaffeebohnen, deren Herkunft und die Kunst der Kaffeezubereitung angeeignet. Sie ist bekannt für ihre Expertise in der Bedienung und Bewertung verschiedener Kaffeemaschinen und hat mehrere führende Hersteller bei der Entwicklung neuer Modelle beraten. Manuela hält regelmäßig Workshops und Schulungen für Baristas und Kaffeeliebhaber, wo sie ihr Wissen über Brühmethoden, Mahlgrade und die Feinheiten der Kaffeeextraktion teilt. Ihre Artikel und Rezensionen zu den neuesten Trends in der Kaffeewelt werden in bekannten Gastronomiezeitschriften und auf verschiedenen Fachblogs hoch geschätzt. Durch ihre leidenschaftliche und detailreiche Präsentation hat Manuela eine treue Leserschaft gewonnen, die sich auf ihre Empfehlungen für Kaffeesorten und Zubereitungstechniken verlässt. Sie ist auch eine gefragte Rednerin auf internationalen Kaffeemessen, wo sie über die Zukunft des Kaffeekonsums und nachhaltige Praktiken in der Branche spricht. In ihrer Freizeit betreibt Manuela einen beliebten Instagram-Account, auf dem sie ihre Entdeckungen und kreativen Kaffeekreationen mit einer wachsenden Gemeinschaft von Kaffeeenthusiasten teilt.